Die Funkanlagenrichtline / Radio Equipment Directive – kurz RED – ist eine EU-Richtline, die Anforderungen an Funkanlagen festlegt. Als Funkanlage gilt ein Produkt, das zum Zweck der Funkkommunikation und/oder der Funkortung Funkwellen ausstrahlt und/oder empfängt, auch wenn es dafür Zubehör (wie eine Antenne) benötigt. Die delegierte Verordnung (EU) 2022/30 ergänzt diese Richtline um Vorschriften zur Anwendung der drei Cybersicherheitsanforderungen für verschiedene Klassen von Funkanlagen, wie zum Beispiel mit dem Internet verbundene Geräte.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Funkgeräte sicher, kompatibel und interoperabel sind – insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Nutzern und Netzwerken.
